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Bedingungen
zur Teilnahme am Waffensachkunde-Lehrgang
- Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 beschränkt
- Den Lehrgangsinteressenten werden die Anmeldung und die Lehrgangsunterlagen
Die Anmeldung ist mit Bestätigung der Zahlung zurückzusenden.
Die Lehrgangsunterlagen dienen zum dringend erforderlichen Selbststudium. - Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Kurs verfällt die eingezahlte Lehrgangsgebühr.
- Eine Entschuldigung muss 3 Wochen im Voraus und in schriftlicher Form vorliegen.
Der Interessent wird dann zu zwei nachfolgenden Kursen erneut eingeladen. - Die FSG LL behält sich eine Terminverschiebung bei Erkrankung des Kursleiters
oder bei zu geringer Beteiligung vor. In diesem Fall bleibt die eingezahlte Kursgebühr
selbstverständlich erhalten. - Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zum Lehrgangsbeginn vorzulegen.
- Der Lehrgangsträger vermittelt das notwendige Fachwissen in Theorie und Praxis.
- Kursgebühren :
Waffensachkunde 2 Tage 120,- €
Als weitere Kurse bieten wir an:
Vorderladen 2×1/2 Tag+1 Tag 140,- €
Böller 2 Tage 150,- €
Wiederladen 2 Tage 150- €
Vorderladen/Wiederladen-Kombi 3 Tage 220,- € - Veranstaltungsort:
Schützenheim /Waldwirtschaft Sandau 7, 86899 Landsberg/Lech
Bedingungen
zur Teilnahme an Lehrgängen nach §32 der 1.Sprengst.V.
- Die Teilnehmerzahl ist auf max 20 beschränkt
- Den Lehrgangsinteressenten wird eine Anmeldung zugeschickt. Mit Rücksendung
dieser Anmeldung ist der jeweilige Lehrgangsbetrag im Voraus zu zahlen. Nach
Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer die Lehrgangsunterlagen. Schnelle Zahlung
und Rücksendung der Anmeldung bedeutet freuzeitig die Unterlagen für den Kurs zu
haben. - Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Kurs verfällt die eingezahlte Lehrgangsgebühr.
- Eine Entschuldigung muss 3 Wochen im Voraus und in schriftlicher Form vorliegen.
Der Interessent wird dann zu zwei nachfolgenden Kursen erneut eingeladen. - Die FSG LL behält sich eine Terminverschiebung bei Erkrankung des Kursleiters
vor. In diesem Fall bleibt die eingezahlte Kursgebühr selbstverständlich erhalten. - Zum Lehrgang ist die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original nach
§34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vorzulegen.
Diese ist rechtzeitig bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu beantragen.
( Ein behördliches Führungszeugnis kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ersetzen). - Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zum Lehrgangsbeginn vorzulegen.
- Der Lehrgangsträger vermittelt das notwendige Fachwissen in Theorie und Praxis.
- Kursgebühren :
Vorderladen 2 halbe Tage+ 1 Tag 140,- €
Böller 2 Tage 150,- €
Wiederladen 2 Tage 150,- €
Vorderladen/Wiederladen-Kombi 3 Tage 220,- €
Wir führen auch durch:
Waffensachkunde-Kurs 2 Tag 120,- € - Veranstaltungsort:
Schützenheim Sandau 7, 86899 Landsberg/Lech
Aktuelles
Kursangebote
> Waffensachkunde
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